Fachgutachten

Gedächtnisprozesse bei der posttraumatischen Belastungsstörung

Psychotraumatische Erlebnisse und die Folgewirkungen lassen sich auf dem Hintergrund der hierbei ablaufenden Gedächtnisprozesse nachvollziehen.

 

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Berücksichtigung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) bei der disziplinarischen Beurteilung eines Soldaten
 

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 28.08.2014, Az.: BVerwG 2 WD 20.13

 

 

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Psychotraumatologie

Psychotraumatologie

Die zerebrale Verarbeitung von Emotionen

Das limibische System wird als das "emotionale Gehirn" verstanden. Phylogenetisch gesehen ist das limbische System eines der älteren Teile des menschlichen Gehirns. Es spielt insbesondere für die Emotionsverarbeitung wie auch für die implizite (unbewussten) und expliziten (bewussten) Gedächtnisfunktionen eine wesentliche Rolle. Das limbische System umfasst sowohl subkortikale wie auch kortikale Gehirnstrukturen. Das limbische System umfasst dementsprechend sehr zentrale Funktionen für die Langzeitgedächtnisprozesse und auch die zerebrale Verarbeitung von Emotionen. Aus diesen Gründen hat es eine zentrale Bedeutung im Hinblick auf die Entstehung und Verarbeitung von traumatischen Verarbeitungsformen, wie diese sich bei der posttraumatischen Belastungsstörung, F43.1, auch zutreffend vorliegend zeigen. 

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Psychotraumatologie

Psychogene Amnesien im Kontext einer PTBS-Symptomatik

Psychogene („funktionelle“) Amnesien können sich als Folge einer traumatischen Verarbeitung eines bedrohlichen Einzelerlebnis, zudem auch im Verlauf sog. längerandauernder psychischer Belastungen, entwickeln. Die Gedächtnisstörung bei Patienten mit psychogener Amnesie im Kontext einer PTBS Symptomatik wird als Störung selektiver und umschriebener Bereiche des  episodisch-autobiographischen Gedächtnisses ersichtlich.

 

Fachbereich Psychotraumatologie - Psychologische Fachgutachten

Im Fachbereich Psychotraumatologie werden zu verschiedenen juristischen Fragestellungen und Rechtsgebieten psychologische Fachgutachten erstellt. 

Bei psychologischen Fachgutachten im Hinblick auf eine Beurteilung von Traumafolgestörungen beinhaltet dies neben einer methodisch-qualifizierten Vorgehensweise bei der gutachterlichen Bewertung des Störungsbildes sowie der diesbzgl. Ursachen und Auswirkungen auch, dass aktuelle Forschungserkenntnisse hierbei nicht nur den Prozess der gutachterlichen Untersuchungen, sondern auch maßgeblich die Beurteilung hierbei beeinflussen. 

Die Psychotraumatologie befasst sich hierbei fachwissenschaftlich mit der seelischen Verarbeitung von Extrembelastungen und den diesbzgl. Folgewirkungen. 

Die Forschung zu Traumafolgestörungen gibt hierbei wesentliche Einblicke und Erkenntnisse u.a. hinsichtlich der neuronalen Korrelate traumatischer autobiographischer Erinnerungen und zeigt hierbei die Bedeutung des impliziten (unbewussten) und expliziten (bewussten) Gedächtnisses in der Psychotraumatologie an. Zudem werden hierdurch die normalen und pathologisch kortikalen Verarbeitungswege von Emotionen und der hierdurch bedingten Entstehung von traumabedingten Gedächtnisstörungen erklärbar. 

Die gutachterlichen Untersuchungen hierbei erfolgen ebenfalls unter Zugrundelegung der diesbzgl. Erkenntnisse aus der Forschung sowie auch unter Einhaltung der Mindestanforderungen sowie entsprechender Richt- und Leitlinien hierzu. Hierbei wird, v.a. bei der Diagnostik und Differentialdiagnostik Bezug auf aktuelle störungsspezifische  Klassifikationsinstrumente genommen sowie wird im Kontext der gutachterlichen Entscheidungsfindung hierbei auch die mit den Traumafolgestörungen verbundenen Symptome und die zugrunde liegenden Veränderungen auf der neuroanatomischen, neurofunktionellen und neurochemischen Ebene dargelegt, sowie hierauf basierend Schlussfolgerungen für entsprechende therapeutische Interventionen vorgenommen, die insbesondere eine Behandlung der emotional traumatisierenden Erfahrungen sowie hierdurch bedingter Dysfunktionen des Gedächtnisses, der Verarbeitung von Emotionen sowie u.a. Störungen des sozialen Verhaltens bzw. Funktionierens betreffen können. 

Aus fachpsychologischer  Sicht bleibt die Beurteilung bei gerichtlichen Fragestellungen sowie hiermit verbundene fachgutachterliche Untersuchungen für verschiedene Rechtsgebiete vielfach unter dem Gesichtspunkt der Einzelfallentscheidung sowie auch unter Zugrundelegung einer „gesunden“ methodischen wie fachlich-theoretischen Ausgangsstruktur zu beantworten. 

Entsprechend ist es unabdingbar wichtig, dass durch eine sorgfältige, in methodischer wie fachlicher Sicht, gutachterliche Untersuchungsprozesse durchgeführt sowie hierauf basierend – unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen und u.a. Leitlinien, -  Ergebnisse und Erkenntnisse abgeleitet werden (können). 

Unsere Fachgutachten orientieren sich sehr an den wissenschaftlichen Richtlinien für gutachterliche Untersuchungen; hierbei legen wir sehr großen Wert auf den jeweiligen Einzelfall und gewichten sehr genau die bisherige Vorgeschichte, die aktuelle Symptomatik und auch die Auswirkungen dergleichen und beantworten auf der Grundlage einer sehr fundierten fachpsychologischen Diagnostik und Begutachtung sehr präzise die gerichtlichen Fragestellungen. Die Validierungen im Kontext der psychologischen Begutachtung umfassen dabei insbesondere folgende Untersuchungsfragestellungen: 

Psychische Beeinträchtigungen und Symptome nach Unfällen bzw. belastenden Ereignissen (Tot einer nahen Bezugsperson, eigene (plötzlich erfahrene) schwere Krankheit (z.B. Kenntnis über Krebserkrankung), Überfälle, Gewalterfahrungen etc.) oder Erkrankungen. Es geht hierbei u.a. um die gutachterliche Beurteilung der Auswirkungen der psychischen Ausgangslage auf die Erwerbsfähigkeit bzw. berufliche Leistungsfähigkeit; zudem um gutachterliche Bewertungen zur Notwendigkeit von psychotherapeutischen und neuropsychotherapeutischen Behandlungen sowie um eine gutachterliche Bewertung und diagnostische Begutachtung von möglichen Zusammenhängen zwischen den belastenden bzw. auslösenden Ereignissen (z.B. Unfallereignis, Tot einer nahen Bezugsperson) und aktuellen psychischen Beschwerden und Erkrankungen.

Psychotraumatologie

Zerebrale Dysfunktion bei posttraumatischer Belastungsstörung - Eine neurowissenschaftliche Sichtweise der PTBS-Symptomatik

Die Gehirnstrukturen, die bei PTBS Patienten am stärksten von anatomischen und/oder neurofunktionellen Schädigungen betroffen sind, sind der Hippocampus (explizites Gedächtnis, räumlich-zeitliche Integration von Erinnerungen), die Amygdala (Konditionierung, emotionales Gedächtnis) und der präfrontale Kortex (Inhibition von Emotionen, Inhibition kognitiver Intrusionen, Monitoring, Kontrolle und Steuerung von Amygdalafunktionen, Arbeitsgedächtnis).

Das gegenwärtige Wissen über die Funktionen dieser Strukturen des menschlichen ZNS, die neuronale Plastizität des Gehirns und die mit der PTSD assoziierte Gedächtnissymptomatik machen die Genese des Störungsbilds erklärbar.

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Psychotraumatologie

Psychotraumtologie und Persönlichkeitsstörung - 
Traumabedingte Persönlichkeitsveränderungen und Persönlichkeitsstörungen

Die für Bindungstraumatisierungen typischen Persönlichkeitsveränderungen – vor allem die verzerrte und inkohärente Wahrnehmung wichtiger Bindungsbeziehungen, der Entwicklung negativer Kognition über die eigene Person und die Aktivierung „traumatischer“ Bindungs- und Beziehungsmuster mit der Neigung zu Reviktimisierung und Traumawiederholung (Wöller 1997, 2005) – lassen sich vor dem Hintergrund der Notwendigkeit verstehen, angesichts anhaltender Beziehungstraumatisierungen die Selbstregulierung aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Bindungsbeziehung zu den wichtigsten Bezugspersonen zu schützen. Die chronischen Persönlichkeitsveränderungen lassen sich daher weitgehend als intrapsychische (autoregulative) Formen der Selbstregulierung auffassen.

Psychotraumatologie

Begutachtung von dienstlich verursachten psychischen Traumata 

Die Begutachtung psychischer Erkrankungen im Beamtenrecht umfasst die diagnostische bzw. differentialdiagnostische Bewertung psychischer bzw. psychosomatischer Störungen und ihrer Folgewirkungen auf die zu beurteilende Dienstfähigkeit. In die fachgutachterliche Bewertung der Dienstfähigkeit sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Einschränkungen, die sich aus dem jeweiligen psychischen Erkrankungsbild und/ oder seiner Komorbididäten ergeben, einzubeziehen. Ein durch psychische Erkrankung entstehendes klinisches Erscheinungsbild kann hierbei im Hinblick auf Veränderungen in physiologischer, in emotionaler, in kognitiver, in verhaltensbezogener sowie ihrer Wechselwirkungen untereinander beschrieben werden. In die Beurteilung der Dienstfähigkeit bei psychischen Erkrankungen sind zudem auch die noch vorliegenden Fähigkeiten, im Sinne von Ressourcen, die eine Minderung der Dienstfähigkeit kompensieren können, ebenfalls in die gutachterliche Bewertung einzubeziehen bzw. entsprechend zu erörtern. 

Psychotraumatologie

Diagnostik und Therapie der posttraumatischen Belastungsstörung, F43.1

Die Diagnose der PTBS sollte nach den oben genannten klinischen Kriterien nach ICD oder DSM erfolgen (Flatten et al. 2011). Dabei ist die Berücksichtigung der traumatischen Auslöser bei der Beschwerdeentwicklung essentiell. Zudem ist eine Abgrenzung gegenüber einer akuten Belastungsreaktion (im 1. Monat nach einem traumatischen Ereignis),Anpassungsstörungen (an nicht-traumatische Stressoren) und relevanten psychischen Vorerkrankungen wichtig. Mehr als die Hälfte der PTBS-Patienten leiden unter komorbiden psychischen Störungen, daher müssen traumaassoziierte und komorbide Störungen berücksichtig werden (z. B. Angststörungen, Depression, Somatoforme Störungen, dissoziative Störungen, Substanzabhängigkeit und -missbrauch). Für eine zuverlässige PTBS- Diagnose eignet sich ein PTBS-spezifisches Interview sowie eine ergänzende psychometrische Diagnostik am Besten. Neben der Diagnose sollten auch subsyndromaler Störungsbilder mit klinischer Relevanz berücksichtigt werden (z. B. Intrusionen und Übererregungssymptome ohne Vermeidungsverhalten).

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Konsequenzen frühkindlicher Traumata bei Erwachsenen mit PTBS, F43.1

Konsequenzen frühkindlicher Traumata bei Erwachsenen mit PTBS, Nachweise späterer neuronaler Veränderungen durch Stressinduktion und traumatischer Verarbeitungsprozesse 

Aus verschiedenen Forschungsstudien konnte nachgewiesen werden, dass erwachsene Personen mit einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS, F43.1) erhöhte Katecholamine sowie eine erniedrigte Urinkortisolkonzentration und einen erhöhten CRH-(Corticotropin-Releasing-Hormon) Spiegel im Gehirn aufzeigen. Dabei konnte auch ersichtlich werden, dass chronischer Stress (bzw. eine chronische Kortisolerhöhung) zu einer Minderung von Dendriten im Hippocampus und im präfrontalen Korte führen. Weiterhin kommt es in diesem Zusammenhang zu Wachstumsprozessen im Amygdalabereich. Hierbei konnte v.a. auch ein Zusammenhang zwischen frühkindlichen traumatischen Erlebnissen und späteren Veränderungen auf neuronaler Ebene objektiviert werden: Hierbei zeigten sich v.a. der Hippocampus und der präfrontale Kortex verändert. Diese konnten v.a. als ACC Veränderungen ersichtlich werden und zeigten auch entsprechende Auffälligkeiten in EEG-Verfahren an (siehe hierzu Teicher et al. 2006, - Neurobiological consequences of early stress and childhood maltreatment: are results from human and animal studies comparable? Ann N Y Acad Sci 1071:313–323).